Service Buchung Software Wartung

Aktuelles Besonderheit in 2022:

Wenn Sie in 2022 noch so richtig Steuern sparen wollen, lassen Sie von Ihrem steuerlichen Berater Folgendes prüfen:

Gemäß dem BMF-Schreiben vom 22.02.2022 können Wirtschaftsgüter wie Standardsoftware auch direkt im Jahr der Anschaffung voll als Betriebsausgaben abgesetzt werden. D.h. eine Neu oder Upgrade Investition mit vollen Anschaffungskosten. Die laufenden monatlichen SP Wartungskosten sind dagegen als laufende Betriebsausgaben abzuschreiben.


Tipps für die Buchhaltung:
Upgrades von Software sind Wartungskosten für Hard- und Software

Besitzen Sie bereits die Grundversion der jeweiligen Software, die Sie abschreiben möchten, gelten die Updates (und auch Upgrades, also Erweiterungen) als Erhaltungsaufwand. Daher dürfen Sie sie, unabhängig vom Preis, sofort zu 100 % steuerlich geltend machen, wenn Sie nicht zu einer wesentlichen Leistungserweiterung* führen.

Wartungskosten für Hard- und Software Auf diesem Konto – 6495 (Wartungskosten für Hard- und Software) – werden die Kosten für die Wartung der betrieblichen Computer erfasst. Es ist dabei unerheblich ob es sich um Hardware- oder Softwareprobleme oder einfache Programmupdates handelt. Auch Ersatzteile wie neue Festplatten oder Arbeitsspeicher werden hier erfasst.

* Jedoch enpfehlen wir immer und ausdrücklich diese Themen nochmals mit dem Steuerberater im Einzelfall zu besprechen, da durch Updates eine bestehende Software gepflegt und gewartet wird. Eine Zuschreibung kommt jedoch in Betracht, wenn das Upgrade oder Update zu einer wesentlichen Leistungserweiterung führtoder es schon die Grundversion schon sehr veraltet ist, und genau das muss der Steuerberater prüfen!!!


Im Gegensatz: Finanzierung Anschaffung von Software mit Abschreibung AfA

Wie können Sie Software bei Kauf rechtssicher abschreiben ? Bisher gab es immer Unsicherheit bei der Frage:

Über welchen Zeitraum müssen Sie System-Software abschreiben? Die Software wird üblicherweise über 3 Jahre abgeschrieben. Individuelle betriebswirtschaftliche Softwaresysteme (= ERP-Software) sind hingegen über 5 Jahre abzuschreiben. Die amtlichen AfA-Tabellen kannten Software als Wirtschaftsgut überhaupt nicht. Jetzt gibt es beim Abschreiben von Software endlich Klarheit: Nach einer neuen Verfügung gilt grundsätzlich ein Abschreibungszeitraum von fünf Jahren Software abschreiben. Damit sind nun die kürzlich bekannt gewordenen Pläne der Finanzverwaltung vom Tisch. Danach sollte für neue System-Software ein Nutzungszeitraum von sage und schreibe 10 Jahren festgesetzt werden. Das hätte die Anschaffung neuer Software deutlich weniger lukrativ gemacht. Zudem ist eine Nutzungsdauer von 10 Jahren realitätsfern – gerade im Computerbereich, der sich so rasant entwickelt.

Software rechtssicher abschreiben , dank neuer Verfügung

Die neue Verfügung (OFD Chemnitz vom 28.07.2005, DStR 2005, S. 1409) mit der grundsätzlichen Festlegung auf eine 5-jährige Nutzungsdauer schafft nun Planungssicherheit. Denn bisher war der Ansatz der richtigen Nutzungsdauer Glücks- und Verhandlungssache. Da es keine Vorgaben in der AfA-Tabelle gab, haben Sie die Nutzungsdauer selbst festgelegt und mussten das – mit Beanstandungen – mit dem Finanzamt verhandeln.

Nicht alle Finanzamtsachbearbeiter kennen diese Regelung. Sollte Ihr Finanzamt eine andere Auffassung vertreten, weisen Sie den Sachbearbeiter auf das Urteil des niedersächsichen Finanzgerichts vom 16.01.2003 hin, Az.: 10 K 82/99. Das Gericht hat diese Auffassung ausdrücklich bestätigt.
(Quelle: www.vnr.de/vnr/steuernrechnungswesen/ steuern/praxistipp_23890.html )


Empfehlung  Software Service Vertrag :

Wir empfehlen den Kauf der Software (normale Abschreibung afa siehe unten) mit Abschluss eines Software-Pflegevertrages, mit dem Sie unter anderem immer aktuelle Softwareupdates erhalten. Direkte Wartungskosten für Hard- und Software!

Natürlich bieten wir Ihnen aber auch andere Formen an:

  • Software Mieten für Existenzgründer, Meisterschüler und Auszubildende
  • Software Leasing
  • Software Ratenzahlung


TIP: Benötigen Sie weitere Informationen oder sind Sie an einem persönlichen Gespräch interessiert? Dann rufen Sie uns an unter (0711) 90099-0. Aktuelle Termine zu unseren Veranstaltungen erhalten Sie im Internet unter
www.frankwill.com