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AGB´s, Nutzungsbedingung Webseite |
1. Adresse: |
Nemetschek Handelsvertretung
Stuttgart, Inhaber Dipl.-Ing.(FH) Frank Will
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1. AGB der Hersteller:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nemetschek Deutschland GmbH
für Software und Service finden Sie unter www.nemetschek.de
.
Weitere Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hardware Lieferanten unter:
www.p4-gmbh.de
www.hp.de
www.fujitsu-siemens.de
www.wacom.de
www.wortmann.de
www.pyramid.de
www.mmv-leasing.de
www.maxon.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen
2.1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen
und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Unternehmeri. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische
Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung
getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind
sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen
werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn,
ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2.2 Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen
in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die
bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung
liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei
uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung
der Ware an den Kunden erklärt werden.
3. Erfolgt die Bestellung auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang
der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt
noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung
kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur
für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist,
insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit
unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung
unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
5. Sofern der Kunde auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext
von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden
AGB per E-Mail zugesandt.
2.3 Lieferumfang
1. Bei der Lieferung von Hardware verpflichten wir uns zur Lieferung
der im Kaufvertrag oder in der Auftragsbestätigung aufgeführten Gegenstände.
Sonstige Leistungen, insbesondere die Aufstellung und die Installation
der gelieferten Gegenstände sowie etwaige Anpassungen an spezielle Bedürfnisse
sind in der Vergütung für die Hardware nicht enthalten und werden nach
gesonderter Auftragserteilung durchgeführt und nach Aufwand zum vereinbarten
Stundensatz abgerechnet.
2. Soweit dies ohne Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit, Qualität
und Gewährleistung möglich ist, sind wir berechtigt, an der zu liefernden
Hardware Änderungen vorzunehmen und bei Lieferung von Austausch- oder
Erweiterungskomponenten Produkte anderer Hersteller einzusetzen.
3. Bei Standardsoftware ist unsere Lieferpflicht auf die Übergabe der
Programmträger und der Bedienungsanleitung sowie auf die Einräumung
eines nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Nutzungsrechts
gemäß der gesondert abzuschließenden Lizenzvereinbarung beschränkt.
Vertragsgegenstand ist die Software der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
geltenden Programmdokumentation.
4. Zu Service- und den Pflegeleistungen wie Installation des Softwareproduktes,
Installation von Änderungen und Verbesserungen, Einweisungen, Schulungen
und Nachschulungen des Käufers bzw. seines Personals, Umstellung der
Software auf ein anderes Betriebssystem, Lieferung und Installation
von Updates, Umstellung der Software auf ein anderes Hardwaresystem
oder eine andere Programmiersprache, Beratung in allen Fällen des Einsatzes
und der Anwendung der Ware einschließlich der Weitergabe von Einsatz-
und Anwendererfahrungen aus dem gesamten Benutzerkreis, sind wir nur
aufgrund gesonderter Vereinbarung und gegen Vergütung verpflichtet.
Auch wenn solche Leistungen im Einzelfall nicht berechnet werden sollten,
zählen sie nicht zum Lieferumfang; ihr Fehlschlagen berechtigt daher
nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüchen
in Bezug auf den ursprünglichen Lieferumfang.
2.4 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der
Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen
mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen
Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung
vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern
Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese
auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware,
etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die
Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der
Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich
anzuzeigen.
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere
bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3. und
4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe
des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen
einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung
ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten
uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug
gerät.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets
im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht
gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum
im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen
verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen,
uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
2.5 Vergütung
1. Der angebotene Kaufpreis ist freibleibend und befristet. Im Kaufpreis
ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten, sie wird separat ausgewiesen.
Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich einer Versandkostenpauschale
in Höhe von 9,00 € Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung
der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten. Der Kunde kann
den Kaufpreis per Nachnahme, Rechnung oder Kreditkarte leisten.
2. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10
Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde
in Zahlungsverzug. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld
in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer
behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und
geltend zu machen.
3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der
Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch
auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
2.6 Gefahrübergang
1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim
Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den
Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten
Person oder Anstalt auf den Käufer über. 2. Der Übergabe steht es gleich,
wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
2.7 Gewährleistung
1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst
nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Ist der Käufer Verbraucher, so wird unter Berücksichtigung unserer
ökonomischen Interessen zur Behebung eines Mangels der Ware folgende
Vorgehensweise vereinbart: Bei Produkten im Wert unter 100,-- € kann
der Verbraucher zunächst nur Ersatzlieferung verlangen. Übersteigt der
Wert der Kaufsache 100,-- €, steht uns binnen angemessener Zeit zunächst
ein Nachbesserungsversuch zu. Als angemessen gilt eine Nachbesserungsfrist
von 20 Werktagen. Ist die Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar,
erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach
seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung
des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit,
insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch
kein Rücktrittsrecht zu.
4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist
von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls
ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer
trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,
insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung
des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher
müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt,
zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über
offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die
Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt
der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte
zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei
Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung
des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende
Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine
Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher
die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch
wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung
Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar
ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis
und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung
arglistig verursacht haben.
6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung
der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab
Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist
ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns
den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 4 dieser Bestimmung).
7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich
nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche
Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben
keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich
zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies
auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen
Montage entgegensteht.
9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien
bleiben hiervon unberührt.
10. Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass Hardwarekauf
und Softwareüberlassung voneinander abhängig sein sollen, berechtigen
Mängel der Software nicht zur Gewährleistung beim Hardwarekauf und umgekehrt.
2.8 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere
Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen,
unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung
unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche
des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen
nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei
Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren
nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist
vorwerfbar ist.
2.9 Dienstleistungen allgemein
Allgemein: Um Ihnen eine optimale Arbeitsatmosphäre und maximalen
Lernerfolg zu garantieren, ist die Anzahl der Teilnehmer in unseren
Seminaren beschränkt. In den Trainingszentren belegen jeweils zwei Teilnehmer
einen Arbeitsplatz. Einzelplätze sind gegen Aufpreis möglich. Zeiten
Die Trainingszeiten für ganztägige Veranstaltungen sind von 9:00 bis
12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:30 Uhr. Halbtages-Seminare dauern jeweils
3,5 Stunden und beginnen entweder um 9:00 oder um 13:00 Uhr. Die ganztägigen
Seminare in unserem Trainingszentrum beinhalten Schulungsunterlagen,
kostenlose Pausengetränke und das Mittagessen. In unseren Trainingszentren
wird auf Basis der aktuellen Software-Version geschult. Sollten Sie
Schulungsbedarf für ältere Versionen haben, wenden Sie sich bitte an
uns.
Zertifizierte Qualität: Die effiziente Anwendung der Softwareprodukte
und die Aneignung praxisnahen Know-hows wird Ihnen durch erfahrene Trainer
vermittelt. Unsere Trainer durchlaufen eine mehrstufige Ausbildung,
die durch eine Prüfung dokumentiert wird. Bei der fachlichen Auswahl
von Trainern, Ausbildungsveranstaltungen können Sie sich daran orientieren.
Seminarbewertung: Ihre Meinung ist uns wichtig! Deshalb erhält jeder
Teilnehmer am Ende des Seminars einen Bewertungsbogen. Wir bitten Sie
hier um Unterstützung und Ihr offenes Urteil, denn nur so können wir
unser Angebot permanent verbessern. Teilnahmebescheinigung Jeder Teilnehmer
erhält nach Beendigung des Kurses eine Teilnahmebestätigung.
Schulungsform und Gebühren siehe Schulung allgemein
Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt bei der Handelsvertretung Stuttgart
der Nemetschek Deutschland GmbH. Sie können sich auch zentral unter
der Rufnummer (0711) 90099-0 oder per Fax
unter der Nummer (0711) 90099-50 anmelden. Bitte nennen Sie dabei das
gewünschte Seminar mit Datum und geben Sie an, ob Sie einen Einzelarbeitsplatz
buchen wollen. Seminarpakete sind innerhalb eines halben Jahres nach
Vertragsabschluss zu buchen. Der Anspruch auf einen Seminarplatz verfällt
nach diesem Zeitraum. Wir behalten uns das Recht vor, Seminare bei ungenügender
Teilnahme abzusagen oder zu verschieben.
2.10 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen
des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe
gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein/werden,
so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die ganz/teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt
werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst
nahe kommt.
Allgemeine
Nutzungsbedingungen Webseite allplan.NET
ACHTUNG:
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DIESE WEBSITE NUTZEN. MIT DER VERWENDUNG DIESER WEBSITE ERKLÄREN SIE
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Erklärung möchten wir Ihnen einen Überblick gegen, wie wir den Schutz
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Geschlecht, Wohnort usw. korrekt anzugeben. Die Pflichtangaben sind
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3.14 Kunden Beispiele, Projekte und Veröffentlichungen auf Webseite
Wir bedanken uns rechtherzlich für Veröffentlichungsmöglichkeit
der Projekte unseren Kunden auf allplan.NET. Aus Datenschutzrechtlichen
Gründen und der Nutzungsvereinbarung von Projekten mit den Kunden
werden nur vereinbarte Daten genannt.
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