Neue HOAI - Design2Cost hilft Ihnen!

Flash ist Pflicht!

HOAI 2009 – Honorar- und Baukostensicherheit in Theorie und Praxis

 

Sie wissen, dass die Einhaltung der vorgegebenen Kosten maßgeblich Ihr Honorar beeinflussen kann. Denn eine Nichteinhaltung kann bis zu existenzbedrohenden Haftungsansprüchen führen.

Unser kostenfreies Fachseminar „Honorar- und Baukostensicherheit in Theorie und Praxis“ gewährt Ihnen Experteneinblicke, wie Sie als Planer Haftungsrisiken erkennen und diese frühzeitig ausschließen können.

Rechtsanwalt Friedrich-Karl Scholtissek, Vertrauensanwalt  Bund Deutscher Architekten, spezialisiert auf das gesamte Bau-, Architekten- und Bauversicherungsrecht, präsentiert Ihnen im Dialog mit Kim Mikschl, Architektin aus dem Hause Nemetschek, die intensive Verzahnung von Theorie und Praxis.

Erfahren Sie anhand von Praxisbeispielen, wie Sie mit unserer Planungsmethode Schritt für Schritt aus der Mengen- in die Kostenberechnung gelangen und so Risiken und Gefahren des Honorarverlustes rechtzeitig erkennen und vermeiden können. Darüber hinaus erhalten Sie ein exklusives Skript von Friedrich-Karl Scholtissek mit Formulierungsvorschlägen für die Kommunikation mit Ihrem Bauherrn sowie vielen Expertentipps.

 

...Eine weitere Neuerung findet sich in § 2 Nr. 14 HOAI, nämlich eine Definition der „Kostenberechnung“. Ob der hervorgehobenen Funktion der Kostenberechnung für die Honorarermittlung, nämlich auf der Grundlage des Kostenberechnungsmodells ( vgl. hierzu § 6 Abs. 1 HOAI) war es erforderlich, insoweit eine Legaldefinition in die Verordnung aufzunehmen. Die Kostenberechnung ist eine Ermittlung der Kosten auf der Grundlage der Entwurfsplanung; ihr liegen durchgearbeitete Entwurfszeichnungen oder auch Detailzeichnungen wiederkehrender Raumgruppen, Mengenberechnungen und für die Berechnung und Beurteilung der Kosten relevante Erläuterungen zugrunde; wird sie nach § 4 Abs. 1 Satz 3 auf der Grundlage der DIN 276 erstellt, müssen die Gesamtkosten nach Kostengruppen bis zur zweiten Ebene der Kostengliederung ermittelt werden...


Design2Cost bietet Ihnen zum obigen Gesetz:


- aufgrund der Methode zur Entwurfs CAd Planung eine Kostenberechung auf Positionsebene>>
.


§ 3 Abs. 6 HOAI

... hebt hervor, dass die Wirtschaftlichkeit der Leistung stets zu beachten ist.


Design2Cost bietet Ihnen zum obigen Gesetz:

- aufgrund der Methode eine nanchvollziehbare Kostenberechung als Vorlage für eine Wirtschaftliche Planung.

- die Dokumentation der Bauherrenbesprechungen mit Darstellungen der Varianten .


TIP: Benötigen Sie weitere Informationen oder sind Sie an einem persönlichen Gespräch interessiert? Dann rufen Sie uns an unter (0711) 90099-0. Aktuelle Termine zu unseren Veranstaltungen erhalten Sie im Internet unter www.allplan.net